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Gericht in Mailand lehnt Antrag auf Strafaufschub für 72-jährigen italienischen Juwelier Mario Roggero ab

Das Überwachungsgericht Mailand erklärte einen Antrag auf Aussetzung der 14-jährigen Haftstrafe des 72-jährigen Juweliers Mario Roggero für unzulässig, während er ein Präsidentenbegnadigung für die Tötung zweier Räuber im Jahr 2021 anstrebt.

Zweite gerichtliche Ablehnung in Mailand

Das Überwachungsgericht Mailand erklärte einen Antrag auf Strafaufschub für den 72-jährigen Juwelier Mario Roggero für unzulässig. Roggero befindet sich derzeit im Gefängnis Bollate, um eine rechtskräftige Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten zu verbüßen, nachdem er im April 2021 nach einem Überfall auf sein Juweliergeschäft in Grinzane Cavour zwei Räuber erschossen und einen dritten verletzt hatte. Die am Donnerstagmorgen ergangene Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalstaatsanwalts und ist seine zweite Verfahrensniederlage innerhalb weniger Tage. Das Überwachungsgericht Turin hatte Anfang der Woche einen identischen Antrag abgelehnt, woraufhin seine Verteidiger Sergio Novani und Stefano Marcolini einen gleichlautenden Antrag in Mailand einreichten und gleichzeitig ein Präsidentenbegnadigung bei Präsident Sergio Mattarella beantragten.

Wichtige Meilensteine im Fall Mario Roggero
2021-04-28Roggero erschießt zwei Räuber und verletzt einen dritten bei einem Überfall auf sein Juweliergeschäft in Grinzane Cavour.
2026-07Roggero wird in das Gefängnis Bollate eingeliefert, um seine rechtskräftige Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten anzutreten.
2026-09-14Das Überwachungsgericht Turin lehnt Roggeros ersten Antrag auf Strafaufschub im Hinblick auf eine Präsidentenbegnadigung ab.
2026-09-16Roggero spricht persönlich vor dem Überwachungsgericht Mailand während der Anhörung zu seinem zweiten Freilassungsantrag.
2026-09-17Das Überwachungsgericht Mailand erklärt Roggeros zweiten Antrag auf Strafaufschub für unzulässig.

Rechtliche Grundlagen und Verfahrensgrenzen

In einer zweiseitigen Entscheidung stellten der Gerichtspräsident Marcello Bortolato und die Richterin Carmen D'Elia fest, dass der Rechtsmechanismus des Strafaufschubs nicht auf bereits inhaftierte Personen angewendet werden kann. Die Mailänder Kammer, ergänzt durch die Fachrichter Bisconti und Morante, wies darauf hin, dass ein mit einem Begnadigungsantrag verbundener Aufschub eine außergewöhnliche Maßnahme ist, die auf maximal sechs Monate befristet ist. Die Richter entschieden, dass die Maßnahme ausschließlich Personen vorbehalten ist, die sich vor Beginn der Strafvollstreckung noch in Freiheit befinden. Da Roggero den Mailänder Antrag erst nach seiner Einlieferung in das Gefängnis Bollate im Juli 2026 einreichte, befand das Gericht, dass die Gewährung des Antrags eine unzulässige Verfahrenswiederholung darstellen würde. In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass inhaftierte Personen stattdessen auf andere Rechtsmechanismen zurückgreifen müssen, darunter die reguläre Strafaussetzung oder Hausarrest.

Aussagen vor Gericht und Kassationsbeschwerde

Roggero wandte sich am Mittwoch während einer Anhörung direkt an die Mailänder Richter und erklärte, dass seine Inhaftierung in Bollate ihn dazu veranlasst habe, die Ereignisse vom 28. April 2021 zu überdenken. Er sagte dem Gericht, dass er während der Konfrontation in seinem Juweliergeschäft weniger impulsiv und überlegter hätte handeln können.

Jedes Leben verdient Respekt, gemäß jener Metapher, dass wir alle Tropfen eines großen Ozeans sind.

— Mario Roggero

Verteidiger Stefano Marcolini merkte an, dass es in diesem Stadium noch unangemessen sei, von formeller Reue zu sprechen, bestätigte jedoch, dass Roggero seine Taten nicht wiederholen würde. Die Verteidiger beantragten hilfsweise Hausarrest, falls der Strafaufschub abgelehnt werde, und bestätigten, dass sie eine Kassationsbeschwerde gegen die frühere Ablehnung durch das Turiner Gericht vorbereiten. Frühere Gerichtsakten enthielten einen Brief von Roggeros Ehefrau Mariangela Sandrone, die seine lange Haft angesichts seines Alters und der Trennung von seiner Familie als lebenslange Haftstrafe bezeichnete.

Politische Reaktionen und Notwehrgesetzgebung

Die Gerichtsentscheidung löste sofortige Reaktionen italienischer Politiker und Regierungsvertreter aus. Premierministerin Giorgia Meloni bezeichnete die Strafe des Juweliers als unverhältnismäßig, während mehrere Mitglieder der Regierungskoalition erneut Forderungen nach einer Präsidentenbegnadigung erhoben. Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini besuchte Roggero im Gefängnis Bollate und brachte einen Gesetzesentwurf der Lega-Partei zur Reform der italienischen Notwehrbestimmungen ein. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht vor, jede Reaktion, die unmittelbar nach einem bewaffneten Angriff in einer Wohnung oder einem Geschäft erfolgt, straffrei zu stellen. Die Koalitionspartner der Forza Italia nahmen den Gesetzesvorschlag kühl auf. Die Lega kündigte zudem eine Initiative an, um während ihres bevorstehenden Treffens in Pontida Gelder für Roggeros Anwaltskosten zu sammeln.

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Quellen